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Erstellen von Feuerwehrplänen

Feuerwehrpläne nach DIN 14095 werden oft in Baugenehmigungsverfahren von den Feuerwehren gefordert.
Diese Feuerwehrpläne werden auch oft Feuerwehreinsatzpläne genannt, weil Sie der Feuerwehr im Einsatz die Örtlichkeiten besser darstellt.
Da in diesen Plänen alle relevanten Dinge wie besondere Gefahren, Gefahrstoffe, Feuerwehrzufahrten, Lage der Brandmeldezentrale, Feuerwehraufzug, Rettungsfenster, Rettungswege, Rauch- und Wärmeabzug Bedieneinrichtungen, Löschwassereinspeisung, Löschwasserentnahme, Löschwasserrückhalteeinrichtungen, Gebäudefunkanlage usw. enthält kann die Feuerwehr ihren Einsatz schneller und wirkungsvoller durchführen.

 

Nach der aktuellen Norm müssen Feuerwehrpläne künftig alle 2 Jahre von einem Sachkundigen geprüft werden.

Folgende brandschutztechnischen Einrichtungen sollen nicht mehr in den Feuerwehrplänen enthalten sein:
Selbsthilfeeinrichtungen, tragbare Feuerlöscher, Löschdecken, Brandschutzklappen, Brandmelder, Fluchtwegkennzeichen und Wandhydranten Typ S.

Bestandteile von Feuerwehrplänen sind:
* Allgemeine Objektinformationen
* Übersichtsplan
* Geschosspläne
* Sonderpläne
* zusätzliche textliche Erläuterungen

 

Unsere TÜV Zertifizierte Fachkraft prüft und erstellt Ihre Feuerwehrpläne nach DIN 14095 und den speziellen Bedürfnissen Ihrer örtlichen Feuerwehr.

Sollten Sie hier weitere Fragen haben, so sind wir gern bereit Ihnen weiterzuhelfen.

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