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Brandschutz und Evakuierungshelfer Ausbildung

Jeder Unternehmer ist ab dem ersten Mitarbeiter gesetzlich verpflichtet, Personen zu benennen, die im Notfall, Erste Hilfe leisten, einen Brand zu bekämpfen oder eine Evakuierung einzuleiten.

Diese müssen in Gefahrensituationen die Ruhe bewahren sowie souverän und verantwortungsbewusst handeln können. Das Angebot von Brandschutz Bechtel umfasst daher sowohl die gesetzlich vorgeschriebene Brandschutzhelfer sowie Evakuierungshelfer Ausbildung, als auch die regelmäßig erforderlichen Fortbildungen. Unsere Schulungen werden immer auf die Bedürfnisse des Kunden erstellt. 

Gesetzliche Grundlage sind:

  • § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG)
  • die neue Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“)

Danach ist die Brandschutzhelfer-Ausbildung in jedem Unternehmen vorgeschrieben. 

Die notwendige Anzahl der Personen, die durch eine Ausbildung Brandschutzhelfer-Funktionen übernehmen können, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. In der Regel ist ein Anteil von fünf bis 10 Prozent ausreichend.

Für ein Unverbindliches Angebot klicken Sie auf den Link.

 

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