Erstellen von Flucht- und Rettungspläne
Diese Pläne sind nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.
Unsere Pläne werden für Sie nach DIN ISO 23601 und DIN EN ISO 7010 von einer TÜV Zertifizierten Fachkraft erstellt.
Diese müssen auch in regelmäßigen Zeitabständen überprüft werden und immer aktuell an bauliche Veränderungen angepasst werden. Verantwortlich für die Pläne ist der Gebäude-Betreiber.