Schulung und Unterweisung
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Unternehmen, Sicherheitsunterweisungen durchzuführen, um Mitarbeiter hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu unterweisen. Dazu gehört auch der Umgang mit Löscheinrichtungen.
Unser Brandschutzexperte, der speziell nach der vfdb-Richtlinie 12-09/01:2009-03 ausgebildet ist, schult ihre Mitarbeiter/-innen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen bei Ihnen im Unternehmen.