Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Unternehmen, Sicherheitsunterweisungen durchzuführen, um Mitarbeiter hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu unterweisen. Dazu gehört auch der Umgang mit Löscheinrichtungen.
Unser Brandschutzexperte, der speziell nach der vfdb-Richtlinie 12-09/01:2009-03 ausgebildet ist, schult ihre Mitarbeiter/-innen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen bei Ihnen im Unternehmen.
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