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Brandschutzordnung erstellen und überarbeiten

Klare Regeln für den betrieblichen Brandschutz

Eine Brandschutzordnung legt fest, wie sich Personen im Brandfall verhalten sollen und welche organisatorischen Maßnahmen im Unternehmen erforderlich sind.

Brandschutz Bechtel erstellt und überarbeitet Brandschutzordnungen für Unternehmen, Einrichtungen und Betriebe. Dabei berücksichtigen wir die individuellen Gegebenheiten des jeweiligen Objekts und die vorhandene Brandschutzorganisation.

Eine Brandschutzordnung sollte nicht lediglich aus allgemeinen Mustertexten bestehen. Entscheidend ist, dass die festgelegten Regelungen zum Gebäude, zur Nutzung und zu den tatsächlichen betrieblichen Abläufen passen.

 

Die drei Teile der Brandschutzordnung

Brandschutzordnungen werden entsprechend ihrer Zielgruppe in unterschiedliche Teile gegliedert.

Welche Teile erforderlich sind und wie diese ausgestaltet werden, hängt von den jeweiligen Gegebenheiten des Unternehmens ab.

Teil A – Aushang für alle Personen

Teil A richtet sich an alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten können. Dazu gehören insbesondere grundlegende Verhaltensregeln im Brandfall, Hinweise zur Alarmierung und zum Verlassen des Gebäudes.

Teil B – Verhalten von Beschäftigten

Teil B richtet sich an Beschäftigte und enthält weitergehende Regelungen für das Verhalten im Brandfall sowie organisatorische Vorgaben für den betrieblichen Alltag.

Teil C – Aufgaben und Verantwortlichkeiten

Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz. Hier werden Zuständigkeiten, Aufgaben und organisatorische Abläufe für den betrieblichen Brandschutz festgelegt.

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